Die Grundschule Hilpoltstein platzt fast aus allen Nähten, die Schülerzahlen werden in den nächsten Jahren noch steigen und durch den Anspruch auf Ganztagesbetreuung ab 2026 wird der Raumbedarf größer. Dazu kommt der notwendige Ersatzneubau der Sportstätten.

Was wir als erste wichtige Planungsgrundlage benötigen ist ein, mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmtes Raumprogramm. Die Regierung entscheidet über die Zuweisungen im Rahmen kommunaler Hochbaumaßnahmen, das Raumprogramm stellt dabei den festgestellten und förderfähigen Bedarf dar. Dazu zählen alle für den Unterricht notwendigen Räume, dazu zählt auch eine Sporthalle, die als Ersatz für die in die Jahre gekommene Bestandshalle errichtet werden soll. Zusätzlich müssen wir im Stadtrat klären, welche Räume wir darüber hinaus benötigen, z.B. Ersatzräume für die Busaufsicht, die neben der aktuellen Sporthalle untergebracht ist.

In seiner Sitzung am 25. April hat sicher der Stadtrat dagegen entschieden, auf den Bau eines 25-Meter-Lehrschwimmbeckens zu verzichten. Im weiteren Verlauf der Haushaltsberatungen hat der Stadtrat dann entschieden, den Neubau eines Kehrschwimmbeckens vom Neubau einer Turnhalle abzukoppeln. Die Turnhalle soll zeitnah gebaut werden, für den Beginn der Planungen für ein Lehrschwimmbecken sind ab 2027 Haushaltsmittel eingeplant. Als CSU-Stadtratsfraktion halten wir es für sinnvoll zu prüfen, wie die Bauwerke auf dem Grundstück der Grundschule sinnvoll angeordnet werden können. Ansonsten würde das Lehrschwimmbecken später an einem anderen Ort realisiert werden müssen, was zu einer Verschlechterung des Angebots, gerade für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule führen würde.

Als CSU-Stadtratsfraktion haben wir in der Stadtratssitzung am 17. Oktober 2024 auch angeregt über die Positionierung der Gebäude auf dem Gelände zu sprechen. Wenn es gelingt, die neue Turnhalle zu bauen und die alte erst danach abreisen zu müssen, kann es vermieden werden, dass an der Grundschule für rund zwei Jahre keine adäquate Stätte für den Sportunterricht zur Verfügung steht.

Was braucht es also:

  • ein mit der Regierung abgestimmtes Raumprogramm
  • einen Stadtratsbeschluss über die Räume, die gebaut werden sollen
  • eine vernünftige Planung des Geländes

Wenn diese Grundlagen vorliegen, kann mit einem Vergabeverfahren ein Architekt gesucht und zügig in die Umsetzung gegangen werden. Dem Beschlussvorschlag des Bürgermeisters, bereits jetzt, wo wir weder wissen, was genau und wo wir etwas errichten wollen, die Architektenleistung auszuschreiben konnten wir daher selbstverständlich nicht zustimmen.